Barrierefreiheit

 

Behindertengerechte Zugriffsmöglichkeiten

Von der spanischen Regierung wird die Unabhängigkeit von Geräten und Internet Browsern, die für die Präsentation aller wesentlichen Inhalte und Funktionen der Internetseiten von öffentlichen spanischen Einrichtungen benutzt werden, gefördert. Sie werden deshalb mit technischen Standards für die freie und kostenlose Nutzung kodifiziert und für Browser zugänglich gemacht, die für Personen mit eingeschränkten sensorischen, motorischen oder kognitiven Fähigkeiten ausgestattet sind.

Die Europäische Union fordert in der Resolution des Rates vom 25. März 2002 die Mitgliedsstaaten dazu auf, die Forderung zu berücksichtigen, dass die digitalen Inhalte zugänglich sind. Gemäß dieses Vorschlags wird durch das Gesetz 34/2002, vom 11. Juli, über die Dienstleistungen der Informationsgesellschaft und elektronischen Handel, geregelt, dass  die öffentlichen Verwaltungen die erforderlichen Maßnahmen ergreifen sollen, durch die die auf ihren Internetseiten angebotene Information für Behinderte und ältere Leute gemäß der allgemein anerkannten Zugriffskriterien auf den Inhalt vor dem 31. Dezember 2005 zugänglich ist.

Im Rahmen dieser Zielsetzung  wurde die Internetseite von Paradores unter Berücksichtigung der Vorgaben für die Zugriffsmöglichkeiten der Prioritätsstufen 1 und 2 der Norm  UNE 139803:2004 entwickelt.